Gesamtplanverfahren

Ein weiteres Planungsinstrument bei der Personzentrierung des Leistungsangebotes ist das Gesamtplanverfahren nach § 58 SGB XII in Verbindung mit § 13 II SGB IX, das sich aus den Instrumenten

  • (fach-)ärztlicher Bericht,
  • Sozialbericht,
  • den Hilfeplanungs- und Entwicklungsberichten A-C
  • und der Personenkonferenz

zusammensetzt.

Der Gesamtplan wird zusammen mit der Einrichtung, den Ärzten, Angehörigen, dem gesetzlichen Betreuer des Leistungsempfängers und dem Leistungsträger erstellt.

Durch den Gesamtplan wird dem Leistungsempfänger ein optimales Zusammenspiel der für ihn zuständigen Bezugspersonen gewährleistet.

 

Betreutes Wohnen


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